3.5. Mit Stellungnahme vom 27. Februar 2025 (Postaufgabe) hielt die Beschwerdeführerin an ihrer Beschwerde fest und bekundete ihre Absicht, Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung zum Nachteil ihrer Tochter erstatten zu wollen. Ausserdem stellte sie einen Antrag auf Akteneinsicht. 3.6. Mit Eingabe vom 27. März 2025 reichte der Verteidiger des Beschuldigten eine Kostennote für das Beschwerdeverfahren ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: