4.2. 4.2.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führte in der angefochtenen Verfügung aus, "verschiedene Personen" hätten am 6. Juli 2025 versucht, ausserhalb der offiziellen Besuchszeiten und unter Umgehung der vorgesehenen Überwachung direkt von ausserhalb der Haftanstalt Kontakt zum Beschwerdeführer aufzunehmen. Um welche Personen es sich handelte, wurde nicht gesagt. Der E-Mail-Nachricht des Polizeibeamten K._____ an die fallführende Staatsanwältin vom 8. Juli 2025 ist jedoch zu entnehmen, dass es sich bei den "verschiedenen Personen" um J._____ (den Ehemann von E._____ [der Nichte des Beschwerdeführers]) und H.___