Durch die am 9. Juli 2025 erfolgte Versetzung des Beschwerdeführers in das Zentralgefängnis Lenzburg habe die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach bereits die aus ihrer Sicht erforderlichen Massnahmen zur Unterbindung etwaiger Kollusionsversuche von "aussen" umgesetzt. Weitere Massnahmen seien obsolet und auch nicht zielführend. Die Aufhebung sämtlicher Besuchsbewilligungen stelle überdies nicht das mildeste Mittel dar.