Derartige Umgehungsversuche untergrüben die Funktion der Untersuchungshaft und stellten ein klares Indiz für aktive Kollusionsversuche dar. Es sei nicht auszuschliessen, dass Informationen zu Tatgeschehen, Mitbeschuldigten oder Beweismitteln weitergegeben oder abgestimmt werden sollten. Angesichts dieser Entwicklungen sei die bisherige Regelung nicht mehr geeignet, die mit der Untersuchungshaft verfolgten Zwecke – insbesondere die Verhinderung der Beeinflussung von Beweismitteln oder Drittpersonen – ausreichend sicherzustellen. Deshalb werde die Aufhebung sämtlicher bestehender Besuchsbewilligungen angeordnet.