Inzwischen lägen jedoch konkrete Hinweise vor, dass verschiedene Personen am 6. Juli 2025 versucht hätten, ausserhalb der offiziellen Besuchszeiten und unter Umgehung der vorgesehenen Überwachung direkt von ausserhalb der Haftanstalt Kontakt zum Beschwerdeführer aufzunehmen. Dieses Verhalten begründe den Verdacht, dass versucht werde, auf informellem oder nicht kontrolliertem Weg mit dem Beschwerdeführer zu kommunizieren, was das Risiko der Einflussnahme auf das Strafverfahren erheblich erhöhe. Derartige Umgehungsversuche untergrüben die Funktion der Untersuchungshaft und stellten ein klares Indiz für aktive Kollusionsversuche dar.