___ am 19. Juni 2025 (Haftakten Reg. 1.5). In Anbetracht der Daten, an denen die Einzelbewilligungen ausgestellt wurden, ist davon auszugehen, dass die bewilligten Besuche beim Erlass der angefochtenen Verfügung am 8. Juli 2025 bereits stattgefunden hatten. In der Beschwerde wurde auch nichts anderes vorgebracht. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist damit einzig die Aufhebung der der Ehefrau des Beschwerdeführers am 6. Mai 2025 gewährten Dauerbesuchsbewilligung.