3.2. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach ersuchte mit Beschwerdeantwort vom 31. Juli 2025 um Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.3. Der Beschwerdeführer nahm mit Eingabe vom 19. August 2025 zur Beschwerdeantwort Stellung. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: