" 1. In Gutheissung der vorliegenden Beschwerde sei die Verfügung vom 8. Juli 2025 der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach aufzuheben und es sei festzustellen, dass die bisher erteilten Besuchsbewilligungen weiterhin gültig sind. 2. Eventualiter sei ausschliesslich die Besuchsbewilligung von J._____ aufzuheben. 3. Subeventualiter sei der Ehegattin des Beschwerdeführers, Frau D._____, geb. […], eine Besuchsbewilligung (Dauerbewilligung) zu erteilen. 4. Dies unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 8.1 % MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin."