zur Alkohol- und Drogenabstinenz mit gleichzeitiger Kontrolle mittels regelmässigen Alkohol- und Drogenscreenings effektiv einhalten könnte und dass damit die Wiederholungsgefahr wirksam gebannt werden könnte, muss daher verneint werden. Vor diesem Hintergrund fallen Ersatzmassnahmen vorliegend ausser Betracht. Die Sicherheitshaft erweist sich demnach insgesamt als verhältnismässig.