237 Abs. 1 StPO; vgl. zum Ganzen etwa Urteil des Bundesgerichts 1B_235/2018 vom 30. Mai 2018 E. 3.1). Zu beachten ist darĂ¼ber hinaus auch das Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Art. 5 Abs. 2 StPO). - 13 - 5.4. Das Bezirksgericht Zurzach schob mit Urteil vom 7. Mai 2025 den Vollzug der Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme im Sinne von Art. 60 StGB auf.