Er habe sich einem Therapieversuch im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs gestellt, welcher sich als aussichtslos erwiesen habe. Es sei zudem keine alternative Institution bekannt, welche geeignet wäre, und er habe seine Strafe abgesessen. Daran verdeutliche sich der Schluss, dass eine fortwährende Sicherheitshaft unverhältnismässig sei.