Vergangenheit gezeigt habe, dass eine Abstinenz und eine Einbindung in ein entsprechendes Setting beim Beschwerdeführer dazu geführt habe, dass es zu keinen neuen Straftaten komme. Eine derartige Suchtbehandlung bestehe aus mehreren Phasen. Um eine langfristige Abstinenzmotivation zu erreichen, die nötigen Strukturen aufzubauen und die Behandlung zu festigen, sei mit einer Behandlungsdauer von mindestens zwei Jahren zu rechnen. Entscheidend erscheine die nach stationärer Behandlung zu planende Belastungs- und Erprobungsphase mit Aufbau eines tragfähigen sozialen Empfangsraumes (Gutachten, S. 49 f.). Gemäss aktuellem Bericht des Massnahmenzentrums B.__