Die psychische Störung in Form der schweren Suchterkrankung bestehe weiterhin fort, auch wenn anzunehmen sei, dass der Beschwerdeführer unter den gegenwärtigen Haftbedingungen abstinent sei. Eine sog. erzwungene Abstinenz ersetze allerdings nicht eine langfristige suchttherapeutische Behandlung, die auf eine dauerhafte Abstinenz angelegt sei. Für das beschriebene Erkrankungsbild bestünden gut evaluierte Behandlungsmethoden. Es existiere eine wissenschaftliche Evidenz dafür, dass durch die Behandlung derartiger Krankheitsbilder die Rückfallwahrscheinlichkeit deutlich gesenkt werden könne. Gemäss der klinischen Erfahrung seien die Chancen in diesem Fall relativ hoch, da sich in der