Im Zusammenhang mit der Legalprognose ist dem Gutachten über den Beschwerdeführer vom 12. Januar 2025 (fortan: Gutachten) zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer seit vielen Jahren unter einer schweren Suchterkrankung leide. Es bestehe eine Abhängigkeit von Alkohol, Cannabinoiden, Sedativa und Hypnotika sowie von Opioiden. Darüber hinaus bestehe ein schädlicher Gebrauch von Kokain. Es bestehe zudem eine sog. Persönlichkeitsdepravation infolge der langjährigen Suchterkrankung (Gutachten, S. 45), die zu einem Verlust an Kritik- und Urteilsfähigkeit -9-