Der Beschwerdeführer wird demnach dringend verdächtigt bzw. wurde verurteilt, weil er am 27. März 2024 in seinem Rucksack einen schwarzen Teleskopschlagstock besessen hat (Anklageziff. 1). Zudem sei der Beschwerdeführer am 24. Juli 2024 mit D._____ in einer Fixerstube für Drogenabhängige in einen Streit geraten. Nach einem Handgemenge habe sich D._____ weggedreht und sich angeschickt, wegzulaufen. Der Beschwerdeführer habe in der Folge ein aufklappbares Taschenmesser hervorgenommen und mit diesem einen vertikal-queren Schnitt am Rücken von D._____ verursacht (Länge ca. 20 cm; Anklageziff. 2). -6-