Das Zwangsmassnahmengericht des Bezirks Dietikon verfügte am 21. August 2024 die Versetzung des Beschwerdeführers in Untersuchungshaft. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 22. November 2024 die Verlängerung der Untersuchungshaft um einstweilen 3 Monate bis zum 18. Februar 2025. Die dagegen erhobene Beschwerde wies die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid SBK.2024.319 vom 16. Dezember 2024 ab. Der Beschwerdeführer befindet sich seit dem 23. Januar 2025 im vorzeitigen Massnahmenvollzug.