Dass er hierbei nur "ein bescheidenes Einkommen" erzielt haben soll, stellt wiederum eine blosse Behauptung dar. Immerhin war es ihm offenbar möglich, im September 2023 einen Leasingvertrag über ein Fahrzeug mit einem Kaufpreis von Fr. 29'900.00 bzw. angeblichen monatlichen Leasingraten von Fr. 356.00 abzuschliessen (Beschwerdebeilage [BB] 2, S. 3 f. und 14). Es erscheint somit alles andere als ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer über Ersparnisse verfügen könnte. Diese Vermutung besteht auch deshalb, weil es der Beschwerdeführer mit der Wahrheit seiner Angaben nicht besonders genau zu nehmen scheint.