Belegen betreffend Kosten für Miete, Krankenkasse und Leasing. Das Einkommen wurde im Formular zwar beziffert, aber nicht belegt. Die Rubrik "Vermögen/Sparhefte, Wertschriften" wurde schlicht durchgestrichen. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers war eine Beurteilung der finanziellen Situation ohne Kenntnis über die Einkommens- und Vermögenssituation nicht möglich. Daran ändert auch nichts, dass der Beschwerdeführer derzeit lediglich Arbeitslosentaggelder bezieht. Der Beschwerdeführer war vor seinem Unfall auf dem Bau berufstätig. Dass er hierbei nur "ein bescheidenes Einkommen" erzielt haben soll, stellt wiederum eine blosse Behauptung dar.