heit des Gerichts nachzuweisen (Urteil des Bundesgerichts 1B_549/2022 vom 17. Februar 2023 E. 3.1 m.w.H.). Dies betrifft jedoch nur Fälle, bei denen die Mittellosigkeit allein wegen einer besonderen Lebenssituation als grundsätzlich notorisch zu erachten ist, aufgrund der konkreten Umstände aber dennoch Zweifel an der Bedürftigkeit bestehen.