3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob gegen diese ihm am 8. Juli 2025 zugestellte Verfügung am 18. Juli 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau elektronisch Beschwerde. Er stellte folgende Anträge: "1. Die angefochtene Verfügung vom 27. Juni 2025 sei aufzuheben. -3- 2. Dem Privatkläger sei per 06. Mai 2025 die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und ihm in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu gewähren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der verfügenden Behörde."