1. 1.1. Am 6. März 2024 ereignete sich auf der Baustelle des C._____ ein Arbeitsunfall, wobei A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) durch eine Kollision zweier Kräne beim Versetzen eines Fassadenbetonelements leichte Verletzungen (Beckenkammkontusion links, Unterschenkelkontusion links, St. N. Quetschtrauma) erlitt. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen den Kranführer B._____ sowie eine unbekannte Täterschaft eine Strafuntersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung. 1.2. Der Beschwerdeführer stellte am 10. Mai 2024 einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung und konstituierte sich als Privatkläger.