Wie dieser "Loan Contract" abschliessend zivilrechtlich zu würdigen ist, ob Notar D._____ die zu treuen Händen aufbewahrten Schuldbriefe für den Privatkläger sicherheitshalber übergeben erhalten hat, womit der Privatkläger Gläubiger der Schuldbriefforderung wäre, oder ob er sie lediglich für den Privatkläger als Faustpfand gehalten hat, was zur Folge hätte, dass F._____ als einziger Erbe und damit Rechtsnachfolger von C._____ sel. formeller Gläubiger der Schuldbriefforderung wäre, braucht im vorliegenden Beschwerdeverfahren betreffend Grundbuchsperre nicht abschliessend geklärt zu werden.