Job verliere. Die noch zu erhebenden Beweismittel könnten auch erhoben werden, ohne dass sich der Beschwerdeführer in Haft befinde. Ob sich auch C._____ in Haft befinde, sei dem Beschwerdeführer nicht bekannt. Sei dies der Fall, wäre eine Absprache mit diesem ohnehin nicht möglich. Eine solche sei durch den Beschwerdeführer jedoch so oder anders nicht beabsichtigt (Beschwerde, S. 11).