Es belaste ihn stark, dass er aufgrund der Aussagen von C._____ und D._____ in Untersuchungshaft genommen worden sei. Er habe keinerlei Absicht, auf Dritte einzuwirken oder mit anderen Beteiligten in Kontakt zu treten. Vielmehr wolle er sich bewusst von dem betreffenden Umfeld distanzieren, in der Hoffnung, dass die laufende Strafuntersuchung eindeutig ergebe, dass er sich nicht erneut strafbar gemacht habe (Beschwerde, S. 10). - 11 -