Die Einschätzung der Vorinstanz, wonach er sich in einem gewaltgeprägten Umfeld bewege, sei unzutreffend. Aus seinen früheren Verfehlungen und dem mit Urteil der 1. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Aargau vom 20. Juni 2025 abgeschlossenen Strafverfahren habe er seine Lehren gezogen. Sein erklärtes Ziel sei es, in der Schweiz zu verbleiben, sich eine Existenz aufzubauen, gemeinsam mit seiner Freundin eine Familie zu gründen und bestehende Schulden abzuzahlen. Es belaste ihn stark, dass er aufgrund der Aussagen von C._____ und D._____ in Untersuchungshaft genommen worden sei.