3.6. Insgesamt ergibt sich aus den aktuell vorliegenden Ermittlungsergebnissen, insbesondere den detaillierten und glaubhaften Aussagen von E._____, ein dringender Tatverdacht dahingehend, dass sich der Beschwerdeführer zusammen mit C._____ an einem tätlichen Angriff auf D._____ beteiligt haben könnte. Die von E._____ geschilderte Situation lässt derzeit auf ein gemeinschaftliches Vorgehen gegen den unterlegenen D._____ schliessen, welches unter Berücksichtigung der am 8. Juli 2025 -9-