___ als in sich schlüssig, detailreich und widerspruchsfrei. So konnte er die Bekleidung der Beteiligten beschreiben, konkrete Beobachtungen zur Art der Angriffe und Anzahl der jeweiligen Schläge machen und schilderte auch sein eigenes Verhalten während bzw. nach dem Vorfall, indem er angab, die beiden ihm als Kunden des Z._____ bekannten Angreifer (der -8- Beschwerdeführer und C._____) zum Aufhören ermahnt und sich um den ihm unbekannten am Boden liegenden, blutenden D._____ gekümmert zu haben (act. 168, Fragen 3 und 4; act. 169, Frage 15).