Seine Aussagen vom 8. Juli 2025 erschienen daher wenig glaubhaft. Zudem habe D._____ selbst eingeräumt, sich kaum an den Vorfall erinnern zu können und erklärt, er müsse sich die Strafanträge noch überlegen, um nicht "falsche Personen" zu beschuldigen (Stellungnahme, S. 3). Die Videoaufzeichnung eines Telefongesprächs zwischen D._____ und der Freundin -7-