___ und zwei ihm unbekannten Männern gekommen. Anschliessend sei es ohne ersichtlichen Grund zu einem Streit zwischen D._____ und C._____ gekommen, der in eine handfeste Schlägerei ausgeartet sei. Der Beschwerdeführer habe zunächst konsterniert zugesehen und sodann versucht, die beiden auseinanderzuziehen, um die Situation zu beruhigen. Im weiteren Verlauf hätten D._____ und C._____ erneut aufeinander eingeschlagen. Zudem hätten beide Steine aufgehoben, wobei zumindest D._____ einen solchen in Richtung C._____ geworfen habe. Der Beschwerdeführer sei währenddessen abseits gestanden und habe versucht, beide zur Vernunft zu bringen.