2. Der Beschwerdeführer wurde am 7. Juli 2025 festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau (fortan: Vorinstanz) vom 11. Juli 2025 bis am 7. September 2025 in Untersuchungshaft versetzt. 3. 3.1. Der Beschwerdeführer erhob am 15. Juli 2025 gegen die ihm gleichentags zugestellte Verfügung der Vorinstanz vom 11. Juli 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: " 1. Die Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 11.07.2025 gegen den Beschuldigten A._____ betreffend Anordnung der Untersuchungshaft sei per sofort aufzuheben.