3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Wahlverteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Rudolf Studer, […], als Entschädigung für dieses Beschwerdeverfahren Fr. 1'603.35 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)