4. 4.1. Auslöser der gegen den Beschuldigten geführten Strafuntersuchung war eine von C._____ am 7. November 2023 unter dem Betreff "Vorbereitung Fall A._____" verfasste Notiz (act. 61). Unter dem Titel "Gedanken zum Fall A._____" finden sich, verteilt auf sechs Punkte, verschiedene solcher "Gedanken" von C._____. Diese drehen sich zusammengefasst darum, dass eine gegen den Beschwerdeführer ausgesprochene Kündigung entgegen dessen Behauptung nicht in Rassismus begründet gewesen sei, sondern in einer seit mindestens zwei Jahren bekannten mangelnden Teamfähigkeit des Beschwerdeführers, die sich leider nicht habe verbessern lassen.