__ erlassen, obwohl sich beide Verfahren auf "denselben einheitlichen Lebenssachverhalt" stützten. Damit habe es den von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts geforderten "Wahrheitsfindungsprozess" durch "taktische Zersplitterung" systematisch verhindert und die Prinzipien der Verfahrenseinheit, der effektiven Strafverfolgung, des rechtlichen Gehörs sowie der rechtsgleichen Behandlung der Privatklägerschaft verletzt und einen Anschein "institutioneller Schutzwirkung" zugunsten der "E._____-Kader" begründet.