- Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm habe am 26. Juni 2025 zwei "formell getrennte" Einstellungs- bzw. Nichtanhandnahmeverfügungen betreffend den Beschuldigten und C._____ erlassen, obwohl sich beide Verfahren auf "denselben einheitlichen Lebenssachverhalt" stützten.