3.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 22. August 2025 die Abweisung der Beschwerde und des mit Beschwerde gegen sie gestellten Ausstandsgesuchs, unter entsprechenden Kostenfolgen. 3.5. Der Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort vom 3. September 2025 die Abweisung der Beschwerde und des gegen die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gestellten Ausstandsgesuchs, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Beschwerdeführers. 3.6. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm teilte mit Eingabe vom 16. September 2025 mit, auf eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort des Beschuldigten zu verzichten.