- Folgende Verfahrenshandlungen seien vorzunehmen: Förmliche Einvernahme des Beschuldigten als beschuldigte Person; Behandlung von C._____ als beschuldigte Person und nicht als Auskunftsperson; Konfrontationseinvernahme zwischen dem Beschuldigten -3- und C._____; Einvernahme der sogenannten "Angst-Zeugen"; Berichtigung des Protokolls der Einvernahme von C._____ vom 27. Mai 2025 (Antrag Ziff. 5). - Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren (Antrag Ziff. 8).