- Die gegen den Beschuldigten zu führende Strafuntersuchung sei mit der gegen C._____ zu führenden Strafuntersuchung zu vereinen (Antrag Ziff. 4). - Es sei die objektive Befangenheit der Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm förmlich festzustellen und die Führung der weiteren Strafuntersuchung sei auf eine andere (vorzugsweise ausserkantonale) Staatsanwaltschaft zu übertragen (Anträge Ziff. 2 und 3).