4.8.2. Weiter brachte der Beschwerdeführer mit Beschwerde sinngemäss vor, dass der festgestellte Sachverhalt auf einer ungenügenden, einseitigen oder sonstwie rechtsfehlerhaften Untersuchung beruhe und damit nicht massgeblich sei. Diesbezüglich ist Folgendes zu bemerken: - Dass die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm den Beschuldigten in der gegen C._____ geführten Strafuntersuchung als - 14 -