- Gemäss einer aktenkundigen E-Mail des Beschwerdeführers vom 25. Mai 2022 wurde er wegen eines gleichentags stattgefundenen Vorfalls mit dem "F._____ ([…])" (wohl: E._____) nach Hause geschickt. G._____, Werkstattleiter […] der D._____ AG, beantwortete diese E-Mail gleichentags dahingehend, dass der Entschluss, den Beschwerdeführer nach Hause zu schicken, nichts mit der Frage zu tun gehabt habe, wer im Recht oder Unrecht gewesen sei, sondern dass es darum gegangen sei, dass "beiden" nichts passiere (Beschwerdebeilage 6).