- dass er den Eindruck gehabt habe, dass verschiedene Mitarbeiter wegen "beinahe" körperlicher Auseinandersetzungen Angst vor dem Beschwerdeführer gehabt hätten (zu Fragen 5 f.), - dass "die Vorfälle" nie zwischen C._____ und dem Beschwerdeführer stattgefunden hätten und dass nicht C._____, der "nur" der Vorgesetzte gewesen sei, Angst vor dem Beschwerdeführer gehabt habe, sondern "die anderen" (zu Frage 9), - dass C._____ in einem Mitarbeitergespräch seinem Empfinden nach ihm gegenüber diese Angst geäussert habe (zu Frage 10),