darum, dass eine gegen den Beschwerdeführer ausgesprochene Kündigung entgegen dessen Behauptung nicht in Rassismus begründet gewesen sei, sondern in einer seit mindestens zwei Jahren bekannten mangelnden Teamfähigkeit des Beschwerdeführers, die sich leider nicht habe verbessern lassen. Unter Punkt 4 findet sich ein wie folgt formulierter "Gedanke":