Beschuldigten (mit entsprechender Begründung) als falsch zurückwies. 4. 4.1. Auslöser der gegen den Beschuldigten geführten Strafuntersuchung war eine vom Beschuldigten am 7. November 2023 unter dem Betreff "Vorbereitung Fall A._____" verfasste Notiz (act. 61). Unter dem Titel "Gedanken zum Fall A._____" finden sich, verteilt auf sechs Punkte, verschiedene solcher "Gedanken" des Beschuldigten. Diese drehen sich zusammengefasst -9-