- Die Kantonspolizei Aargau habe bei der Einvernahme des Beschuldigten vom 27. Mai 2025 kritische Nachfragen, etwa zu angeblich von Mitarbeitenden erhaltenen E-Mails, unterlassen, seinen entsprechenden Widerspruch nicht protokolliert und ihn (den Beschwerdeführer) entlastende Unterlagen nicht akzeptiert.