2023, N. 8 zu Art. 30 StPO). Dementsprechend begründete die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die in Bezug auf den Beschuldigten erlassene Nichtanhandnahmeverfügung und die in Bezug auf C._____ erlassene Einstellungsverfügung auch nicht weitestgehend identisch. -5-