3.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm beantragte mit Beschwerdeantwort vom 22. August 2025 die Abweisung der Beschwerde und des mit Beschwerde gegen sie gestellten Ausstandsgesuchs, unter entsprechenden Kostenfolgen. 3.5. Der Beschuldigte beantragte mit Beschwerdeantwort vom 8. September 2025 die Abweisung der Beschwerde, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 3.6. Der Beschuldigte teilte mit Eingabe vom 15. September 2025 mit, auf eine weitere Stellungnahme (zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm) zu verzichten.