3.2. Die Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts forderte den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 17. Juli 2025 zur Leistung einer Kostensicherheit von Fr. 1'000.00 innert 10 Tagen ab (am 6. August 2025 erfolgter) Zustellung dieser Verfügung auf.