Beschuldigten und C._____; Einvernahme aller involvierten Mitarbeitenden [der D._____ AG] mit konkreten Angaben zu den behaupteten Ängsten; materielle Behandlung seiner Eingabe vom 28. Mai 2025 [Beschwerdebeilage 3]; vollständige Umsetzung des Entscheids der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts SBK.2024.266 vom 18. März 2025; Feststellung der Unzulässigkeit der "künstlichen Verfahrensaufspaltung" (Anträge Ziff. 3 - 9). - Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren (Antrag Ziff. 13).