Was den Vorwurf der Tätlichkeiten betrifft, liegt zwar ein medizinischer Befund vor, der eine "Druckdolenz am rechten Hemithorax" dokumentiert (vgl. ambulanter Bericht des Spitals Langenthal vom 14. Januar 2025), was eine leichte Prellung nahelegt. Ein dafür ursächliches, mehrfaches (even- tual-)vorsätzliches Anfahren bzw. "Ankarren" des Beschwerdeführers durch den Beschuldigten lässt sich angesichts des allgemeinen Ereignishergangs allerdings nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen. Plausibel erscheint vielmehr, dass es beim Ausparkmanöver in der engen Parksituation, der bestehenden Aufregung und aufgrund des Um-