Der Beschwerdeführer sei kurz zurückgeblieben, sodass er einsteigen und die Fahrzeugtüre habe schliessen können (Frage 13). Als er weggefahren sei, habe der Beschwerdeführer nur noch dagestanden. Seine letzte Handlung sei das "Zurückschlagen" des Spiegels gewesen, als er die Türe zugemacht habe (Frage 21). Der Beschwerdeführer sei direkt vor ihm gestanden und immer mitgelaufen, als er hin und her rangiert habe. Falls er ihn erwischt habe, dann auf seiner linken Seite. Er hätte das Fahrzeug stehen lassen können, aber der Beschwerdeführer habe ihm 100 Mal gesagt, er solle wegfahren, wobei auch etwas Druck dabei gewesen sei.