Er habe sich aus dem Staub machen wollen (Fragen 17-19). Er sei auf bzw. gegen das Fahrzeug, nicht jedoch zu Boden gestürzt und habe dabei eine Prellung am Brustkorb sowie psychischen Schaden erlitten. Es sei Adrenalin vorhanden gewesen und es sei in jenem Moment nicht einfach gewesen, wegzuspringen, da man nicht mit so etwas rechne (Fragen 22-24). Der Beschuldigte habe ihn mit allen geläufigen Schimpfworten – von "Hurensohn" über "Arschloch" und "Bastard" – beleidigt und ihm gedroht, "dies schon mit ihm zu regeln". Zur Wiedergabe weiterer Drohungen des Beschuldigten müsste er seine Notizen zuhause lesen (Fragen 25-27).